Kundenverwaltung (CRM) in der Datenschutzerklärung
Wohin die Anfragen laufen. Fehlt in fast jeder Datenschutzerklärung.
an Bedingungen geknüpft. Auf der Website unsichtbar, aber ein Empfänger nach Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO. Bei US-Anbietern kommt die Drittlandfrage hinzu.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- HubSpot, Pipedrive, Salesforce, Zoho oder ein vergleichbares System
- Sitz
- US, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- zertifiziert, laut DPF-Liste vom 06.09.2026
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Kundenverwaltung (CRM) verarbeitet
- Name
- Kontaktdaten
- Inhalt der Anfragen
- Notizen zum Kontaktverlauf
Kundenverwaltung (CRM) braucht keine Einwilligung
Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.
Was Sie für Kundenverwaltung (CRM) erfüllen müssen
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
- Löschfristen für Kontakte festlegen, die zu nichts geführt haben.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Kundenverwaltung (CRM) in Ihrer Datenschutzerklärung
Anfragen und Kontaktdaten, die uns über diese Website erreichen, führen wir in einem System zur Kundenverwaltung. Dort speichern wir Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, den Inhalt Ihrer Anfragen und Notizen zum weiteren Verlauf, damit wir Ihre Anliegen bearbeiten und den Überblick behalten.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Rechtsprechung zu Kundenverwaltung (CRM)
- EDSA prüft 2026 koordiniert die Informationspflichten
Europäischer Datenschutzausschuss, 01.01.2026
Der Europäische Datenschutzausschuss hat Transparenz und Informationspflichten nach Art. 12 bis 14 DSGVO zum Thema seiner fünften koordinierten Prüfung gemacht. Die beteiligten Aufsichtsbehörden prüfen 2026 Datenschutzerklärungen auf Inhalt und Aufbau.
- Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework
Gerichte der Europäischen Union, 01.09.2023
Die Europäische Kommission hat 2023 für das EU-US Data Privacy Framework ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Gegen diesen Beschluss läuft ein Verfahren, das der französische Abgeordnete Philippe Latombe angestrengt hat.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
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