Bootstrap-CDN in der Datenschutzerklärung
Lädt Programmbibliotheken von das Bootstrap-CDN nach. Überträgt dabei die IP-Adresse.
es gibt Rechtsprechung dagegen. Beim Aufruf der Seite geht die IP-Adresse ohne Einwilligung an einen Dritten. Das ist derselbe Vorwurf, den das LG München I bei Google Fonts bejaht hat.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- die jsDelivr-Infrastruktur bzw. StackPath, USA
- Sitz
- US, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht belegt
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was Bootstrap-CDN verarbeitet
- IP-Adresse
- Browserkennung
- aufrufende Seite
- Zeitpunkt
Bootstrap-CDN darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.
Was Sie für Bootstrap-CDN erfüllen müssen
- Bibliothek herunterladen und lokal ausliefern. Das ist der einzige Weg, der das Thema wirklich beendet.
- Wenn die Einbindung bleibt: erst nach erteilter Einwilligung laden.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Bootstrap-CDN in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website bindet Programmbibliotheken über das Bootstrap-CDN ein. Anbieter ist die jsDelivr-Infrastruktur bzw.
Ein weiterer Satz gehört zu diesem Baustein. Sie stehen im fertigen Dokument.Kostenlos erstellen
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Die Bibliothek einmal herunterladen und vom eigenen Server ausliefern. Danach entfällt der Vorgang vollständig, das Thema ist erledigt und kostet nichts.
Rechtsprechung zu Bootstrap-CDN
- Schadensersatz für dynamisch eingebundene Google Fonts
LG München I, 3 O 17493/20, 20.01.2022
Das Gericht sprach einem Websitebesucher 100 Euro Schadensersatz zu, weil seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt wurde. Die dynamische Einbindung von Google Fonts sei nicht durch ein berechtigtes Interesse gedeckt, weil sich die Schriften auch lokal ausliefern lassen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Bootstrap-CDN ein?
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