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Versanddienstleister in der Datenschutzerklärung

Übermittlung der Lieferanschrift an den Paketdienst.

unkritisch. Übermittlung der Lieferdaten, soweit sie für die Zustellung nötig ist.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
DHL, DPD, GLS, Hermes, UPS oder ein vergleichbarer Dienst
Sitz
DE, kein Drittlandbezug
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
nicht einschlägig
Auftragsverarbeitung
kein Vertrag nötig oder verfügbar

Was Versanddienstleister verarbeitet

  • Name
  • Lieferanschrift
  • Sendungsnummer

Versanddienstleister braucht keine Einwilligung

Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.

Was Sie für Versanddienstleister erfüllen müssen

  • Für die Übermittlung der E-Mail-Adresse oder Rufnummer an den Paketdienst eine Einwilligung einholen. Sie ist für die Zustellung nicht erforderlich, sondern dient der Benachrichtigung.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Versanddienstleister in Ihrer Datenschutzerklärung

Für den Versand Ihrer Bestellung übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Lieferanschrift an den beauftragten Versanddienstleister. Das ist nötig, damit die Sendung zugestellt werden kann.

Ein weiterer Satz gehört zu diesem Baustein. Sie stehen im fertigen Dokument.Kostenlos erstellen

Für Versanddienstleister liegen 2 Fassungen bereit. Welche greift, entscheidet sich an einer Frage zur Einrichtung, die der Generator stellt.

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Versanddienstleister ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

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