Versanddienstleister in der Datenschutzerklärung
Übermittlung der Lieferanschrift an den Paketdienst.
unkritisch. Übermittlung der Lieferdaten, soweit sie für die Zustellung nötig ist.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- DHL, DPD, GLS, Hermes, UPS oder ein vergleichbarer Dienst
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was Versanddienstleister verarbeitet
- Name
- Lieferanschrift
- Sendungsnummer
Versanddienstleister braucht keine Einwilligung
Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.
Was Sie für Versanddienstleister erfüllen müssen
- Für die Übermittlung der E-Mail-Adresse oder Rufnummer an den Paketdienst eine Einwilligung einholen. Sie ist für die Zustellung nicht erforderlich, sondern dient der Benachrichtigung.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Versanddienstleister in Ihrer Datenschutzerklärung
Für den Versand Ihrer Bestellung übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Lieferanschrift an den beauftragten Versanddienstleister. Das ist nötig, damit die Sendung zugestellt werden kann.
Ein weiterer Satz gehört zu diesem Baustein. Sie stehen im fertigen Dokument.Kostenlos erstellen
Für Versanddienstleister liegen 2 Fassungen bereit. Welche greift, entscheidet sich an einer Frage zur Einrichtung, die der Generator stellt.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Versanddienstleister ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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