EXT:news in der Datenschutzerklärung
Nachrichten und Blogbeiträge. Ohne Personenbezug bei Besuchern.
unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 07.09.2026.
- Anbieter
- Georg Ringer, quelloffen
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
EXT:news braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für EXT:news erfüllen müssen
- Prüfen, ob in Beiträgen Videos oder Karten von fremden Anbietern eingebettet sind.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht EXT:news in Ihrer Datenschutzerklärung
Die Nachrichten auf unserer Website verwalten wir mit der Erweiterung EXT:news. Sie arbeitet auf unserem eigenen Server; personenbezogene Daten unserer Besucher verarbeitet sie nicht.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 07.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie EXT:news ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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