Trustpilot in der Datenschutzerklärung
Bewertungsplattform mit Anbieter in Dänemark.
unkritisch. Anbieter in der EU. Das eingebundene Siegel braucht eine Einwilligung.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Trustpilot A/S, Pilestræde 58, 1112 Kopenhagen, Dänemark
- Sitz
- DK, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Trustpilot verarbeitet
- E-Mail-Adresse
- Bestellnummer
- IP-Adresse
- abgegebene Bewertung
Trustpilot darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Was Sie für Trustpilot erfüllen müssen
- Bewertungssiegel erst nach der Einwilligung laden.
- Für die Bewertungsanfrage per E-Mail eine Einwilligung einholen oder die Voraussetzungen von Paragraf 7 Abs. 3 UWG einhalten.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Trustpilot in Ihrer Datenschutzerklärung
Auf dieser Website binden wir Bewertungen von Trustpilot ein. Anbieter ist die Trustpilot A/S, Pilestræde 58, 1112 Kopenhagen, Dänemark.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Trustpilot ein?
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