Statify in der Datenschutzerklärung
Minimalistische Zählung ohne Cookies und ohne IP-Speicherung.
unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- pluginkollektiv, quelloffen
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was Statify verarbeitet
- aufgerufene Seite
- Herkunftsseite
- Datum
Statify braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Statify in Ihrer Datenschutzerklärung
Für eine einfache Zählung der Seitenaufrufe nutzen wir Statify. Die Erweiterung läuft auf unserem eigenen Server und speichert ausschließlich die aufgerufene Seite, die Herkunftsseite und das Datum.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Statify ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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