Spotify in der Datenschutzerklärung
Eingebetteter Player für Musik und Podcasts.
an Bedingungen geknüpft. Anbieter in der EU, aber der Player setzt Cookies und braucht eine Einwilligung.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Spotify AB, Regeringsgatan 19, 111 53 Stockholm, Schweden
- Sitz
- SE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was Spotify verarbeitet
- IP-Adresse
- Browserkennung
- abgespielter Titel
Spotify darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Was Sie für Spotify erfüllen müssen
- Player bis zur Einwilligung sperren.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Spotify in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website bindet Inhalte von Spotify ein. Anbieter ist die Spotify AB, Regeringsgatan 19, 111 53 Stockholm, Schweden.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Spotify ein?
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