Smart Slider 3 in der Datenschutzerklärung
Slider für Startseiten. Kann Schriften von fremden Servern laden.
unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 07.09.2026.
- Anbieter
- Nextendweb, Ungarn, Erweiterung läuft lokal
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Smart Slider 3 braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für Smart Slider 3 erfüllen müssen
- Prüfen, ob Schriften von Servern von Google geladen werden. Der Slider bietet dafür eine Einstellung; sie steht im Auslieferungszustand nicht auf lokal.
- Prüfen, ob Videohintergründe von fremden Plattformen eingebunden sind.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Smart Slider 3 in Ihrer Datenschutzerklärung
Auf unserer Website setzen wir Smart Slider 3 ein. Die Erweiterung erzeugt die Bildfolgen auf unserem eigenen Server.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Aktualisiert am 07.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Smart Slider 3 ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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