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Slider Revolution in der Datenschutzerklärung

Verbreiteter Slider, oft in gekauften Themes. Lädt im Standard Schriften nach.

an Bedingungen geknüpft. Die Erweiterung selbst läuft lokal, der Hersteller sitzt in Deutschland. Vorlagen und Beispielinhalte binden aber regelmäßig Google Fonts und Icon-Netze ein, und die laden vor jeder Einwilligung.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 07.09.2026.

Anbieter
ThemePunch OHG, Deutschland
Sitz
DE, kein Drittlandbezug
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
nicht einschlägig
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar

Was Slider Revolution verarbeitet

  • IP-Adresse beim Nachladen von Schriften

Slider Revolution braucht keine Einwilligung

Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.

Was Sie für Slider Revolution erfüllen müssen

  • Jede verwendete Vorlage darauf prüfen, ob sie Google Fonts oder Font Awesome von fremden Servern lädt, und diese Dateien lokal einbinden.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Slider Revolution in Ihrer Datenschutzerklärung

Auf unserer Website setzen wir Slider Revolution ein. Die Erweiterung erzeugt die Bildfolgen auf unserem eigenen Server.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Datenschutzfreundlichere Alternativen

Aktualisiert am 07.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Slider Revolution ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

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