ProvenExpert in der Datenschutzerklärung
Bewertungsplattform mit Anbieter in Berlin.
unkritisch. Anbieter in Deutschland. Das eingebundene Siegel braucht eine Einwilligung, mehr nicht.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Expert Systems AG, Quedlinburger Str. 1, 10589 Berlin
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was ProvenExpert verarbeitet
- IP-Adresse
- Browserkennung
- abgegebene Bewertung
ProvenExpert darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Was Sie für ProvenExpert erfüllen müssen
- Bewertungssiegel erst nach der Einwilligung laden.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht ProvenExpert in Ihrer Datenschutzerklärung
Auf dieser Website binden wir Bewertungen von ProvenExpert ein. Anbieter ist die Expert Systems AG, Quedlinburger Str. 1, 10589 Berlin.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
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