Perfmatters in der Datenschutzerklärung
Schaltet unnötige Skripte ab. Kann auch Google Fonts lokal machen.
unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- forgemedia LLC, Erweiterung läuft lokal
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Perfmatters braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für Perfmatters erfüllen müssen
- Die Option zur lokalen Auslieferung von Google Fonts einschalten, falls externe Schriften eingebunden sind.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Perfmatters in Ihrer Datenschutzerklärung
Zur Beschleunigung unserer Website setzen wir Perfmatters ein. Die Erweiterung deaktiviert nicht benötigte Skripte und liefert Schriften von unserem eigenen Server aus.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Perfmatters ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung erstellen