Mouseflow in der Datenschutzerklärung
Sitzungsaufzeichnung und Heatmaps, Anbieter in Dänemark.
an Bedingungen geknüpft. Sitz in der EU, aber Sitzungsaufzeichnung mit Einwilligungspflicht.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Mouseflow ApS, Flæsketorvet 68, 1711 Kopenhagen, Dänemark
- Sitz
- DK, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Mouseflow verarbeitet
- IP-Adresse
- Mausbewegungen und Klicks
- Bildschirmaufzeichnung
- Formularverhalten
Mouseflow darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Was Sie für Mouseflow erfüllen müssen
- Skript erst nach der Einwilligung laden.
- Maskierung von Eingabefeldern prüfen.
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Mouseflow in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website nutzt Mouseflow, einen Dienst zur Analyse des Nutzungsverhaltens. Anbieter ist die Mouseflow ApS, Flæsketorvet 68, 1711 Kopenhagen, Dänemark.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Mouseflow ein?
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