Mollie in der Datenschutzerklärung
Zahlung über Mollie.
unkritisch. Anbieter und Verarbeitung in der EU.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- die Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande
- Sitz
- NL, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
- Speicherdauer
- nach handels- und steuerrechtlichen Fristen, in der Regel 10 Jahre
Was Mollie verarbeitet
- Name
- Anschrift
- Zahlungsdaten
- Bestellwert
- E-Mail-Adresse
- IP-Adresse
Mollie braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für Mollie erfüllen müssen
- Prüfen, ob der Anbieter als eigener Verantwortlicher auftritt. Dann ist kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig, wohl aber ein eigener Absatz in der Datenschutzerklärung.
- Zahlungsart erst im Bestellvorgang laden, nicht schon auf jeder Seite.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Mollie in Ihrer Datenschutzerklärung
Für die Abwicklung von Zahlungen nutzen wir Mollie. Anbieter ist die Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Mollie ein?
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