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Mollie in der Datenschutzerklärung

Zahlung über Mollie.

unkritisch. Anbieter und Verarbeitung in der EU.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
die Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande
Sitz
NL, kein Drittlandbezug
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
nicht einschlägig
Auftragsverarbeitung
kein Vertrag nötig oder verfügbar
Speicherdauer
nach handels- und steuerrechtlichen Fristen, in der Regel 10 Jahre

Was Mollie verarbeitet

  • Name
  • Anschrift
  • Zahlungsdaten
  • Bestellwert
  • E-Mail-Adresse
  • IP-Adresse

Mollie braucht keine Einwilligung

Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.

Was Sie für Mollie erfüllen müssen

  • Prüfen, ob der Anbieter als eigener Verantwortlicher auftritt. Dann ist kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig, wohl aber ein eigener Absatz in der Datenschutzerklärung.
  • Zahlungsart erst im Bestellvorgang laden, nicht schon auf jeder Seite.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Mollie in Ihrer Datenschutzerklärung

Für die Abwicklung von Zahlungen nutzen wir Mollie. Anbieter ist die Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Mollie ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

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