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Mailster in der Datenschutzerklärung

Newsletter im eigenen System, mit Öffnungs- und Klickmessung.

unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 07.09.2026.

Anbieter
EverPress, Erweiterung läuft lokal
Sitz
DE, kein Drittlandbezug
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
nicht einschlägig
Auftragsverarbeitung
kein Vertrag nötig oder verfügbar

Was Mailster verarbeitet

  • E-Mail-Adresse
  • Name
  • Öffnungen und Klicks
  • IP-Adresse bei der Anmeldung

Mailster braucht keine Einwilligung

Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.

Was Sie für Mailster erfüllen müssen

  • Die Auswertung von Öffnungen und Klicks in die Einwilligungserklärung aufnehmen.
  • Bestätigungsverfahren einschalten.
  • Den eingestellten Versandweg als eigenen Empfänger aufnehmen.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Mailster in Ihrer Datenschutzerklärung

Unseren Newsletter versenden wir mit Mailster. Ihre E-Mail-Adresse und die übrigen Angaben aus dem Anmeldeformular werden in unserer eigenen Datenbank gespeichert.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Aktualisiert am 07.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Mailster ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

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