LatePoint in der Datenschutzerklärung
Terminbuchung mit Kundenkonten. Läuft lokal, sofern keine Kalenderanbindung aktiv ist.
unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 07.09.2026.
- Anbieter
- LatePoint, Erweiterung läuft lokal
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was LatePoint verarbeitet
- Name
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- gebuchter Termin
LatePoint braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für LatePoint erfüllen müssen
- Prüfen, ob eine Anbindung an einen fremden Kalender oder an einen Zahlungsdienst eingeschaltet ist. Beide sind eigene Empfänger.
- Löschfrist für vergangene Termine festlegen.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht LatePoint in Ihrer Datenschutzerklärung
Für die Buchung von Terminen setzen wir LatePoint ein. Ihre Angaben und der gebuchte Termin werden in unserer eigenen Datenbank gespeichert.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 07.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie LatePoint ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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