GTranslate in der Datenschutzerklärung
Übersetzungsleiste auf Grundlage von Google Übersetzer.
es gibt Rechtsprechung dagegen. In der kostenlosen Fassung wird ein Skript von Google geladen und die Seite dort übersetzt. Damit fließen IP-Adresse und Seiteninhalte an Google, ohne dass es für den Betrieb der Website erforderlich wäre.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 07.09.2026.
- Anbieter
- GTranslate Inc.
- Sitz
- US, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht belegt
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was GTranslate verarbeitet
- IP-Adresse
- aufgerufene Adresse
- Seiteninhalte
GTranslate darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Was Sie für GTranslate erfüllen müssen
- Übersetzung erst nach der Einwilligung laden.
- Prüfen, ob die kostenpflichtige Fassung mit eigenen Unterseiten genutzt wird. Dann entfällt das Skript.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht GTranslate in Ihrer Datenschutzerklärung
Zur Übersetzung unserer Seiten bieten wir GTranslate an. Wenn Sie eine andere Sprache wählen, wird ein Skript geladen und der Inhalt der Seite zur Übersetzung an den dahinterstehenden Dienst übermittelt; dabei wird auch Ihre IP-Adresse übertragen.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Aktualisiert am 07.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie GTranslate ein?
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