Zum Inhalt springen
luxurly.de, Datenschutz zum Ankreuzenluxurly.deDatenschutz zum Ankreuzen

Gewinnspiel in der Datenschutzerklärung

Teilnahme, Auslosung und die Frage, ob die Adresse danach im Verteiler bleibt.

an Bedingungen geknüpft. Die Teilnahme selbst ist unproblematisch. Kritisch wird es, wenn sie an eine Newsletter-Anmeldung gekoppelt wird.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
auf der eigenen Website
Sitz
DE, kein Drittlandbezug
Einwilligung nötig
nein
Data Privacy Framework
nicht einschlägig
Auftragsverarbeitung
kein Vertrag nötig oder verfügbar
Speicherdauer
bis zum Abschluss des Gewinnspiels, bei Gewinn nach steuerlichen Fristen

Was Gewinnspiel verarbeitet

  • Name
  • Kontaktdaten
  • Teilnahmezeitpunkt
  • Anschrift bei Gewinn

Gewinnspiel braucht keine Einwilligung

Der Dienst speichert nichts auf dem Endgerät und liest nichts von dort aus. Paragraf 25 TDDDG greift nicht.

Was Sie für Gewinnspiel erfüllen müssen

  • Die Teilnahme nicht von einer Newsletter-Anmeldung abhängig machen, sonst ist die Einwilligung nicht freiwillig.
  • Teilnahmedaten nach der Auslosung löschen.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Gewinnspiel in Ihrer Datenschutzerklärung

Wenn Sie an einem Gewinnspiel teilnehmen, verarbeiten wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten, um die Teilnahme abzuwickeln, die Gewinner zu ermitteln und die Preise zu versenden.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Gewinnspiel ein?

Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung erstellen