Eigene Entwicklung in der Datenschutzerklärung
Eigene Entwicklung, auf dem eigenen Hosting betrieben.
unkritisch. Das System läuft auf deinem eigenen Hosting. Es übermittelt von sich aus nichts an Dritte. Entscheidend sind die Erweiterungen.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- selbst entwickelt
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Was Eigene Entwicklung verarbeitet
- Sitzungskennung
- Anmeldedaten bei Redakteuren
Eigene Entwicklung braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für Eigene Entwicklung erfüllen müssen
- Alle Erweiterungen einzeln prüfen. Der Datenfluss entsteht fast immer dort, nicht im System selbst.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Eigene Entwicklung in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website ist eine eigene Entwicklung. Sie setzt von sich aus keine Cookies zu Analyse- oder Werbezwecken und bindet keine fremden Dienste ein, die nicht an anderer Stelle dieser Erklärung genannt sind.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Eigene Entwicklung ein?
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