Doctolib in der Datenschutzerklärung
Terminbuchung für Praxen. Verarbeitet Gesundheitsdaten.
an Bedingungen geknüpft. Anbieter in Deutschland, aber die Buchung eines Termins bei einer Praxis lässt auf Gesundheitsdaten schließen. Dafür gilt Art. 9 DSGVO, und die Einwilligung muss sich ausdrücklich darauf beziehen.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Doctolib GmbH, Mehringdamm 51, 10961 Berlin
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Doctolib verarbeitet
- Name
- Kontaktdaten
- Terminwunsch
- Fachrichtung und Behandlungsanlass
- Versichertenstatus
Doctolib darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Was Sie für Doctolib erfüllen müssen
- Ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO einholen, die die Gesundheitsdaten benennt.
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Doctolib in Ihrer Datenschutzerklärung
Für die Terminvereinbarung nutzen wir Doctolib. Anbieter ist die Doctolib GmbH, Mehringdamm 51, 10961 Berlin.
Ein weiterer Satz gehört zu diesem Baustein. Sie stehen im fertigen Dokument.Kostenlos erstellen
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
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