Contentsquare in der Datenschutzerklärung
Analyse des Nutzungsverhaltens mit Heatmaps und Sitzungsaufzeichnung.
an Bedingungen geknüpft. Anbieter in der EU, aber die Aufzeichnung des Verhaltens greift tief ein und braucht eine Einwilligung.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Contentsquare SAS, 7 rue de Madrid, 75008 Paris, Frankreich
- Sitz
- FR, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was Contentsquare verarbeitet
- IP-Adresse
- Mausbewegungen und Klicks
- Bildschirmaufzeichnung
- Formularverhalten
Contentsquare darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Was Sie für Contentsquare erfüllen müssen
- Skript erst nach der Einwilligung laden.
- Maskierung von Eingabefeldern prüfen.
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Contentsquare in Ihrer Datenschutzerklärung
Diese Website nutzt Contentsquare zur Analyse des Nutzungsverhaltens. Anbieter ist die Contentsquare SAS, 7 rue de Madrid, 75008 Paris, Frankreich.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
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