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Contentsquare in der Datenschutzerklärung

Analyse des Nutzungsverhaltens mit Heatmaps und Sitzungsaufzeichnung.

an Bedingungen geknüpft. Anbieter in der EU, aber die Aufzeichnung des Verhaltens greift tief ein und braucht eine Einwilligung.

Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.

Anbieter
Contentsquare SAS, 7 rue de Madrid, 75008 Paris, Frankreich
Sitz
FR, kein Drittlandbezug
Einwilligung nötig
ja, vor dem Laden
Data Privacy Framework
nicht einschlägig
Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar

Was Contentsquare verarbeitet

  • IP-Adresse
  • Mausbewegungen und Klicks
  • Bildschirmaufzeichnung
  • Formularverhalten

Contentsquare darf erst nach der Einwilligung laden

Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.

Was Sie für Contentsquare erfüllen müssen

  • Skript erst nach der Einwilligung laden.
  • Maskierung von Eingabefeldern prüfen.
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.

Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins

So steht Contentsquare in Ihrer Datenschutzerklärung

Diese Website nutzt Contentsquare zur Analyse des Nutzungsverhaltens. Anbieter ist die Contentsquare SAS, 7 rue de Madrid, 75008 Paris, Frankreich.

Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.

Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.

Setzen Sie Contentsquare ein?

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