Cache Enabler in der Datenschutzerklärung
Schlanker Zwischenspeicher aus der Schweiz. Ohne externe Aufrufe.
unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 07.09.2026.
- Anbieter
- KeyCDN, Schweiz, Erweiterung läuft lokal
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Cache Enabler braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Cache Enabler in Ihrer Datenschutzerklärung
Zur Beschleunigung unserer Website setzen wir Cache Enabler ein. Die Erweiterung legt fertige Seiten auf unserem eigenen Server ab.
Ein weiterer Satz gehört zu diesem Baustein. Sie stehen im fertigen Dokument.Kostenlos erstellen
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 07.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Cache Enabler ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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