Bricks Builder in der Datenschutzerklärung
Page Builder, der Schriften lokal ausliefern kann.
unkritisch. Arbeitet auf dem eigenen Server, ohne Übermittlung an Dritte.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 06.09.2026.
- Anbieter
- Bricks Builder, Erweiterung läuft lokal
- Sitz
- DE, kein Drittlandbezug
- Einwilligung nötig
- nein
- Data Privacy Framework
- nicht einschlägig
- Auftragsverarbeitung
- kein Vertrag nötig oder verfügbar
Bricks Builder braucht keine Einwilligung
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, das ist aber für die vom Besucher gewünschte Funktion unbedingt erforderlich. Paragraf 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG deckt das ab.
Was Sie für Bricks Builder erfüllen müssen
- Prüfen, ob externe Schriften eingebunden sind, und sie lokal ablegen.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht Bricks Builder in Ihrer Datenschutzerklärung
Die Seiten dieser Website sind mit Bricks gestaltet. Die Erweiterung läuft auf unserem eigenen Server, und die verwendeten Schriften liefern wir ebenfalls lokal aus.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Aktualisiert am 06.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie Bricks Builder ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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