AddToAny Share Buttons in der Datenschutzerklärung
Teilen-Schaltflächen. Lädt ein Skript vom Anbieter, im Standard vor jeder Einwilligung.
es gibt Rechtsprechung dagegen. Die Schaltflächen werden über ein Skript des Anbieters geladen. Damit erfährt AddToAny die IP-Adresse und die aufgerufene Seite jedes Besuchers, ohne dass etwas angeklickt wurde.
Eine Tendenz aus öffentlich zugänglichen Angaben, keine Feststellung der Datenschutzkonformität: Ob der Einsatz auf einer bestimmten Website zulässig ist, hängt an deren Konfiguration und Einzelfall. Wie die Einordnung entsteht. Aktualisiert am 07.09.2026.
- Anbieter
- AddToAny, USA
- Sitz
- US, Übermittlung in ein Drittland
- Einwilligung nötig
- ja, vor dem Laden
- Data Privacy Framework
- nicht belegt
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO verfügbar
Was AddToAny Share Buttons verarbeitet
- IP-Adresse
- aufgerufene Seite
- Browserkennung
AddToAny Share Buttons darf erst nach der Einwilligung laden
Der Dienst greift auf das Endgerät zu, ohne dafür unbedingt erforderlich zu sein. Nach Paragraf 25 Abs. 1 TDDDG braucht das eine Einwilligung.
Was Sie für AddToAny Share Buttons erfüllen müssen
- Skript erst nach der Einwilligung laden.
- Prüfen, ob die lokale Fassung der Schaltflächen genügt.
Die ersten zwei Sätze Ihres Textbausteins
So steht AddToAny Share Buttons in Ihrer Datenschutzerklärung
Für die Teilen-Schaltflächen auf unserer Website nutzen wir AddToAny. Beim Aufruf einer Seite mit diesen Schaltflächen wird ein Skript des Anbieters geladen und dabei Ihre IP-Adresse übermittelt.
Der Generator setzt diesen Abschnitt mit Ihren Angaben zum Verantwortlichen zusammen.
Datenschutzfreundlichere Alternativen
Shariff überträgt erst beim Anklicken, eine Verlinkung gar nicht.
Aktualisiert am 07.09.2026. Diese Darstellung ist keine Rechtsberatung, sie beschreibt den Dienst allgemein.
Setzen Sie AddToAny Share Buttons ein?
Kreuzen Sie es im Generator an, und der Abschnitt landet mit Ihren Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung.
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